
Unser Projekt: Kinder- und Jugendtelefon (Sorgentelefon)
Das Geld wird gesammelt für Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen BeraterInnen am Sorgentelefon. Die Ausbildung umfasst mindestens 60 Ausbildungsstunden. Referenten zu den
jeweiligen Themen müssen bezahlt werden.
Die praxisbegleitende Supervision für alle BeraterInnen ist während der Beratungstätigkeit alle 4 Wochen vorgeschrieben. Alle ehrenamtlichen BeraterInnen nehmen an mindestens einer Weiterbildungsveranstaltung des Kinder- und Jugendtelefons pro Jahr teil.
Unsere Einrichtung
Deutscher Kinderschutzbund KV Warendorf e.V.,
Bahnhofsplatz 1, 59227
Ahlen
Bitte ein Lesezeichen setzen auf: www.bildungsspender.de/kinderschutzbund-warendorf
Kennung: 459227001
Kontoinhaber: Deutscher Kinderschutzbund KV Warendorf e.V.
IBAN: DE14412625010123123000
Gemeinnützigkeit nachgewiesen
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Homepage
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Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein Projekt des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Warendorf e.V.
Kinder- und Jugendtelefon im Kreis Warendorf, Mitglied bei der
Organisation Nummer gegen Kummer
Neben Langeweile und Einsamkeit sind vor allem Ärger mit Vater
und Mutter, Angst vor der Schule, Fragen zur Sexualität sowie
Streitigkeiten mit Freunden die Probleme, die die Jugendlichen
Anrufer bedrücken.
Die jungen Anrufer, die in der Regel zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen ihren Namen nicht nennen und können aus jedem beliebigen Grund anrufen. Der Anruf ist immer kostenfrei. Egal, ob die Kinder bzw. Jugendlichen ein kleines oder großes Problem haben oder sich in einer aktuellen Krisensituation befinden, ihnen wird vertrauensvoll zugehört und ihre Sorgen werden ernst genommen. Die ehrenamtlichen BeraterInnen versuchen, den Kindern und Jugendlichen durch Strukturierung und Rückmeldung zu helfen, so dass diese selbst wieder Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können.
Für alle ehrenamtlichen BeraterInnen ist vor der Baratungstätigkeit eine abgeschlossene Ausbildung für das Kinder- und Jugendtelefon erforderlich. Die Ausbildung findet in
Gruppen statt. Die Ausbildung erfolgt regelmäßig über einen längeren Zeitraum bis zu mindestens 60 Zeitstunden. Sie verpflichten sich, nach der Ausbildung 2 Jahre Dienst am Telefon zu machen. Die praxisbegleitende Supervision für alle BerateriInnen ist während der Beratungstätigkeit verbindlich