FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Informationen für Einrichtungen
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Welche Leistungen kann eine Einrichtung nutzen?
Unser Angebot wurde konzipiert, um gemeinnützigen Einrichtungen neue Spendenquellen zu erschließen, die Möglichkeiten der Spendengenerierung über das Internet für alle zu eröffnen und um den ehrenamtlichen Helfern Arbeit abzunehmen. Hierfür stellten wir für jede gemeinnützige Organisation eine Spendenseite unter einer frei wählbaren Kurz-Adresse nach dem Muster: www.bildungsspender.de/WUNSCH bzw. www.wecanhelp.de/WUNSCH zur Verfügung. Diese Spendenseite enthält automatisch folgende Funktionen, die alle auch ohne Registrierung genutzt werden können:
1. Einkauf bei 6.230 Shops, die sich bereit erklärt haben, bei Einkauf über unsere Website eine Vergütung zu zahlen. Durch Aufruf der Spendenseite entscheidet der Einkäufer/Nutzer, dass er diese Vergütung der Einrichtung als Spende zur Verfügung stellt.
2. Eine Websuche in Kooperation mit Yahoo, die die Nutzer immer darauf hinweist, wenn sich in den Suchergebnissen einer unserer Partner-Shops befindet. Hierin enthalten ist auch eine Produktsuche mit Preisvergleich.
3. Ein umfangreiches Online-Spendenformular, das die Einrichtung sofort in die Lage versetzt, Spenden per Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal und Kreditkarte entgegenzunehmen. Wir verbuchen die Eingänge und stellen für die Spender eine Spendenbescheinigung aus (automatisch, wenn die Spende über 200 Euro beträgt, bei darunter liegenden Beträgen, wenn der Spender dies im Spendenformular angegeben hat). Der Mindesthöhe einer Spende beträgt 10 Euro. Unter 10 Euro wird im Spendenformular die Charity-SMS als Zahlungsmittel angeboten.
4. Ein Charity-SMS-System in Kooperation mit einem Dienstleister, das der Einrichtung ermöglicht, über uns kleine Beträge (1 bis 9 Euro) per SMS entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat die Einrichtung die Möglichkeit, sich selbst und ein Spendenprojekt auf unserer Website zu präsentieren.
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Entstehen der Einrichtung durch die Teilnahme Kosten?
Die Listung und Einrichtung einer Spendenseite auf unserer Website ist für die Einrichtungen kostenfrei, mit keinen Risiken verbunden und kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort wieder beendet werden. Wir werden einer Einrichtung niemals eine Rechnung übermitteln.
Wir leiten alle direkten Spendeneingänge und Charity-SMSen zu 100% an die Einrichtungen weiter. Die Finanzierung erfolgt über die Online-Einkäufe. Hierbei leiten wir 90% an die Einrichtung weiter, 10% verbleiben bei uns zur Kostendeckung.
Bei der Nutzung des Online-Spendenformulars für direkte Spendeneingänge kann der Spendenbetrag um eine Gebühr gemindert werden, die uns der jeweilige Zahlungsdienstleister in Rechnung stellt. Doch auch hier erhalten wir besonders günstige Konditionen.
Völlig kostenfrei sind die Zahlarten Sofortüberweisung und Lastschrift. Hier können wir den gespendeten Betrag 1:1 gutschreiben. Die Sofortüberweisung wird zudem am schnellsten als Gutschrift bestätigt und fließt daher auch am schnellsten in die Überweisung an die Einrichtung mit ein.
Spenden per PayPal kosten 1,5% des Spendenwertes zzgl. 0,35 Euro. Bei einer Spende von 100 Euro können wir der Einrichtung 98,15 Euro gutschreiben.
Spenden per Kreditkarte kosten 1,9% des Spendenwertes zzgl. 0,10 Euro. Bei einer Spende von 100 Euro können wir der Einrichtung 98,00 Euro gutschreiben.
Die anfallenden Gebühren der Zahlungsdienstleister werden dem Spender im Formular angezeigt, so dass er sich für einen kostenfreien Zahlweg entscheiden kann.Bei Charity-SMSen zahlt der Spender pro SMS immer einen 17 Cent höheren Betrag, der an unseren Kooperationspartner fließt. Hinzu kommt unter Umständen eine Gebühr, die für eine gewöhnliche SMS innerhalb des Mobilfunkvertrags des Absenders zu zahlen ist. Ein Beispiel: Unterstützt ein Helfer eine Einrichtung per SMS mit 5 Euro, werden seinem Prepaidguthaben oder seinem Vertragskonto 5,17 Euro für die Premium-SMS belastet. Ist eine SMS innerhalb seines Mobilfunkvertrages kostenpflichtig, werden diese Kosten separat belastet.
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Unsere Einrichtung möchte finanziell unterstützt werden. Wie gehen wir vor?
Stellvertretend für die Einrichtung muss sich eine Kontaktperson kostenfrei als Ansprechpartner bei uns registrieren. Diese muss kein Funktionsträger der Einrichtung sein. Eine engagierte Person reicht hierzu aus. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Kontaktperson ist für uns der Ansprechpartner vor Ort, wenn es um die Überweisungen der Zuwendungen geht.
Wer bereits Mitglied (registrierter Nutzer) bei uns ist und Ansprechpartner werden möchte, verwendet diesen Link.
Die Kontaktperson trägt bei der Registrierung neben persönlichen Daten auch den Namen der Einrichtung ein, die mitmachen möchte. Bitte dabei auf die korrekte Bezeichnung der Einrichtung achten, da diese immer angezeigt wird. In der Regel listen wir Fördervereine von Kindergärten und Schulen unter dem Kita- bzw. Schulnamen in der entsprechenden Rubrik. Dies erleichtert auch die Auffindbarkeit des Spendenprojekts.
Natürlich benötigen wir auch die Kontodaten für die Überweisung der Zuwendung. Als Kontoinhaber kommen nur der gemeinnützige Träger der Einrichtung, der gemeinnützige Förderverein/Verein oder der Träger in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Kirchengemeinde) in Frage. Der Eintrag einer Kontoverbindung von einer Privatperson ist nicht zulässig. Der Ansprechpartner ist für die Richtigkeit des Eintrags verantwortlich. Die Kontodaten müssen bei der Registrierung vorliegen. Der Name des Kontoinhabers kann nachträglich nur auf schriftlichen Antrag per Mail geändert werden.
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Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Einrichtungen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Das sind zum einen alle Einrichtungen, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (wie staatliche Kindergärten und Schulen), zum anderen Einrichtungen mit einem privaten, gemeinnützigen Träger in der Rechtsform eines Vereins, einer Stiftung, einer gUG / gGmbH, gAG (z.B. private Kindergärten und Schulen, alle gemeinnützigen Vereine wie z.B. Sportvereine, Umweltschutzvereine, Tierschutzvereine, usw.).
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Wie lange bleibt die Spendenseite einer Einrichtung bestehen?
Die Spendenseite wird unbefristet eingerichtet. Wenn das Sammelziel eines Spendenprojekts erreicht wird, kann ein neues Sammelziel festgelegt werden. Die Formulierung eines konkreten Projekts und des Betrags (Sammelziels), der dafür notwendig ist, sind sehr sinnvoll.
Wir empfehlen dringend, hier zur Transparenz und Motivation der Nutzer ein konkretes Projekt unter einer guten Überschrift zu formulieren. Dabei sollten nichtssagende Allgemeinplätze wie "Zum Wohle unserer Kinder" usw. vermieden werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass Einrichtungen, die konkrete Projekte verfolgen, durch Einkäufe, Spenden und Charity-SMSen häufiger unterstützt werden und erfolgreicher sind. Auch bei der Bennennung eines konkreten Projekts überweisen wir die gesammelten Gelder ohne Zweckbindung. Die korrekte Zuordnung und Verwendung obliegt allein der Einrichtung.
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Erhält unsere Einrichtung eine Provision oder eine Spende?
Unser Portal wurde in enger Absprache mit dem Finanzamt so konzipiert, dass die Einrichtungen von uns ausschließlich SPENDEN erhalten. Deshalb ist es auch zwingend erforderlich, dass wir vor Überweisung einer Spende an eine Einrichtung prüfen, dass diese gemeinnützig ist. Liegt ein Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vor, kann keine Spende erfolgen. Wenn Verlinkungen von der Website der Einrichtung zu uns erfolgen, ist darauf zu achten, dass nie Shop-Logos von unserer Seite kopiert und auf der Einrichtungsseite eingebunden und verlinkt werden. Hiermit werden zum einen Urheber- und Markenrechte der Shops verletzt, zum anderen kann das Finanzamt bei direkten Shop-Verlinkungen von einer steuerpflichtigen Sponsoringeinbindung ausgehen. Auch bei Einnahmen aus einem "Geschäftsbetrieb" gibt es für gemeinnützige Einrichtungen zwar einen relativ hohen Freibetrag von 35.000 Euro pro Jahr. Trotzdem sollte auf eine klare Trennung geachtet werden.
In den Einrichtungen wird in der Kommunikation oft verkürzt dargestellt, dass die Shops spenden würden. Dies ist rechtlich allerdings nicht richtig. Formal erhalten wir von den Shops eine Vermittlungsprovision für den Einkauf. Hiervon behalten wir in der Regel 10% ein. 90% erhält der Einkäufer quasi als Rückvergütung. Er entscheidet sich bereits vor seinem Einkauf im Shop, an welche Einrichtung er den zur Verfügung stehenden Betrag spenden möchte. Diese Spende ist gleichzusetzen mit dem Klingelbeutel in der Kirche oder der Spendendose. Eine Spendenquittung können wir hierfür leider nicht ausstellen.
Bei direkten Spenden über unser Spendenformular erhält der Spender selbstverständlich ab einem Betrag von 200 Euro automatisch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung. Bei Beträgen unter 200 Euro stellen wir eine Spendenquittung aus, wenn der Spender dies im Spendenformular als Wunsch angegeben hat.
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Welche Leistungen kann eine Einrichtung nutzen?
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Informationen für Projektgruppen
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Für wen sind Projektgruppen gedacht?
Projektgruppen sind z.B. gedacht für:
- Untergruppen von Einrichtungen wie z.B. einzelne Klassen einer Schule, Projektgruppen in Kitas, Schulen, Vereinen, einzelne Abteilungen eines Sportvereins usw.,
- engagierte Privatpersonen, die andere für ein bestimmtes Projekt begeistern möchten,
- Firmen, die mit oder ohne ihre Mitarbeiter und Kunden für ein bestimmtes oder zunächst unbestimmtes Projekt sammeln möchten
Mit der Registrierung wird die Verantwortung übernommen, die Projektgruppendaten aktuell zu halten. Ansprechpartner/Initiatoren werden mit dieser Registrierung automatisch auch Mitglied (kostenfrei). Wer bereits Mitglied ist, loggt sich ein und wählt im persönlichen Bereich "Neue Projektgruppe anmelden" aus.
Projektgruppen müssen selbst nicht gemeinnützig sein. -
Welche Leistungen kann eine Projektgruppe nutzen?
Eine Projektgruppe kann dieselben Leistungen wie eine Einrichtung nutzen - mit der Einschränkgung, dass gesammelte Gelder ausschließlich einer bei uns gelisteten Einrichtung zugute kommen dürfen. Ist die Wunscheinrichtung noch nicht bei uns gelistet, ist dies jederzeit kostenfrei möglich.
Wir stellen für jede Projektgruppe eine Spendenseite unter einer frei wählbaren Kurz-Adresse nach dem Muster: www.bildungsspender.de/WUNSCH bzw. www.wecanhelp.de/WUNSCH zur Verfügung. Diese Spendenseite enthält automatisch folgende Funktionen, die alle auch ohne Registrierung genutzt werden können:
1. Einkauf bei über 6.230 Shops, die sich bereit erklärt haben, bei Einkauf über unsere Website eine Vergütung zu zahlen. Durch Aufruf Ihrer Spendenseite entscheidet der Einkäufer/Nutzer, dass er diese Vergütung der Projektgruppe als Spende zur Verfügung stellt.
2. Eine Websuche in Kooperation mit Yahoo, die den Nutzer immer darauf hinweist, wenn sich in den Suchergebnissen einer unserer Partner-Shops befindet. Hierin enthalten ist auch eine Produktsuche mit Preisvergleich.
3. Ein umfangreiches Online-Spendenformular, das die Projektgruppe sofort in die Lage versetzt, Spenden per Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal und Kreditkarte entgegenzunehmen. Wir verbuchen die Eingänge und stellen für die Spender eine Spendenbescheinigung aus (automatisch, wenn die Spende über 200 Euro beträgt, bei darunter liegenden Beträgen, wenn der Spender dies im Spendenformular angegeben hat).
4. Ein Charity-SMS-System in Kooperation mit einem Dienstleister, das der Projektgruppe ermöglicht, über uns kleine Beträge (5 oder 9 Euro) per SMS entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat die Projektgruppe die Möglichkeit, sich selbst und ein Spenden-Projekt auf unserer Website zu präsentieren.
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Wer kann eine Projektgruppe anmelden?
Eine Projektgruppe kann jeder Initiator anmelden. Das kann ein Vereinsmitglied, eine prominente Person, ein Firmeninhaber oder dessen Vertretungsberechtigte, jede engagierte Person usw. sein. Die Projektgruppe selbst muss nicht gemeinnützig sein. Gesammelte Gelder müssen aber einem gemeinnützigen Empfänger zugute kommen. Dieser muss bei uns gelistet sein. Ist das noch nicht der Fall, ist die Registrierung einer gemeinnützigen Einrichtung jederzeit kostenfrei möglich.
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Wie lange bleibt die Spendenseite einer Projektgruppe bestehen?
Die Spendenseite wird unbefristet eingerichtet. Wenn das Sammelziel eines Spendenprojekts erreicht wird, kann ein neues Sammelziel festgelegt werden. Die Formulierung eines konkreten Projekts und des Betrags (Sammelziels), der dafür notwendig ist, sind sehr sinnvoll.
Wir empfehlen dringend, hier zur Transparenz und Motivation der Nutzer ein konkretes Projekt unter einer guten Überschrift zu formulieren. Dabei sollten nichtssagende Allgemeinplätze wie "Für eine gerechtere Welt" usw. vermieden werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass konkrete Projekte durch Einkäufe, Spenden und Charity-SMSen häufiger unterstützt werden und erfolgreicher sind. Auch bei der Bennennung eines konkreten Projekts überweisen wir die gesammelten Gelder an die begünstigte Einrichtung ohne Zweckbindung. Die korrekte Zuordnung und Verwendung obliegt allein der Einrichtung.
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Wann kommen gesammelte Gelder der gewählten Einrichtung zugute?
Wir überweisen bis zu elf mal jährlich immer bei Erreichen von 200 Euro vorgemerkter Spende (dritter Kasten auf der Statistikseite) bzw. einmal jährlich im November unabhängig vom gesammelten Betrag an die gewünschte Einrichtung. Diese bitte nach dem Login unter
=> Mein Bildungsspender / Mein WeCanHelp => Projektgruppendaten bearbeiten => Tab Spendenprojekt
auswählen.Projektgruppen müssen nicht direkt bei der Registrierung eine begünstigte Einrichtung auswählen, sondern können zunächst auch ohne konkretes Ziel sammeln (z.B. innerhalb einer Weihnachtsaktion). Hierfür gilt allerdings eine Befristung von längstens zwei Jahren, da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, führen wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl zu.
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Für wen sind Projektgruppen gedacht?
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Informationen zu Vergütungshöhen der Shops
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Wie hoch sind die Vergütungen der Shops und die daraus entstehenden Spenden?
Im Schnitt liegen die Vergütungen bei fünf bis sechs Prozent. Diese Angabe hat jedoch wenig Aussagekraft, denn die Spannbreite reicht von nur einem bis zu 50 Prozent. Damit man sich einen Überblick verschaffen können, sind in der Regel bei jedem Shop die jeweiligen Konditionen angegeben.
Auch vor jeder Weiterleitung wird über die Vergütungskonditionen des Shops informiert. Die prozentualen Angaben basieren in der Regel auf dem Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten, da dies für den Anbieter der "wahre" Umsatz ist. Wir versuchen die Vergütungsangaben stets aktuell zu halten. Diese sollen jedoch nur eine grobe Einschätzung ermöglichen und sind ohne Gewähr. Entscheidend ist allein der Betrag, den wir vom Shop erhalten.
Außerdem wird vor jeder Weiterleitung über die Verteilung der Vergütung informiert. Unser Anteil an den Online-Einkäufen liegt bei 10%. Vergütet ein Shop beispielsweise insgesamt 8%, erhält hiervon 7,2% die Einrichtung / Projektgruppe als Spende und 0,8% fließen in die Finanzierung unseres Angebots.
Ausgenommen hiervon sind Einkäufe preisgebundener Waren wie z.B. Bücher, da uns der Börsenverein des Deutschen Buchhandels untersagt, Vergütungen aus Buchkäufen in eine Spende für die gewünschte Einrichtung umzuwandeln. Der Börsenverein sieht darin ein Unterlaufen der Buchpreisbindung. Trotzdem kommen Buchkäufe unserer Gemeinschaft insgesamt zugute, denn wir haben uns verpflichtet, nie mehr als 10% der überwiesenen Spenden eines Jahres an Verwaltungskosten entstehen zu lassen. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Gelder werden gespendet und kommen z.B. innerhalb unserer Aktionen den gelisteten Einrichtungen zugute. Wir haben bereits mehrere Fundraising-Contests und Matchingfunds aufgelegt und hierbei unseren Einrichtungen / Projektgruppen bereits zehntausende Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bei Shops wie z.B. Thalia, Weltbild, Bücher.de, Buch.de, ... wird in der Beschreibung zusätzlich ausgewiesen, dass Vergütungen aus Käufen preisgebundener Ware nicht der Einrichtung / Projektgruppe zugute kommen. Wir erhalten von diesen Shops separat mitgeteilt, welcher Anteil der Gutschrift auf Nicht-Buch-Käufe entfällt. Dieser Betrag kommt natürlich der Wunscheinrichtung bzw. der Wunschprojektgruppe zugute.
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Warum sind manche Shops neben dem Logo gekennzeichnet?
Mit einem "B" neben dem Logo werden Partner-Shops gekennzeichnet, bei denen eine Weitergabe der Vergütung an einzelne Einrichtungen rechtlich oder technisch nicht möglich ist.
Die daraus entstehenden Vergütungen fließen vollständig an uns. Dies ist überwiegend bei Online-Buchhändlern der Fall, da uns der Börsenverein des Deutschen Buchhandels untersagt, Vergütungen aus Buchkäufen in eine Spende für die gewünschte Einrichtung umzuwandeln. Der Börsenverein sieht darin ein Unterlaufen der Buchpreisbindung. Trotzdem kommen Buchkäufe unserer Gemeinschaft insgesamt zugute, denn wir haben uns verpflichtet, nie mehr als 10% der überwiesenen Spenden eines Jahres an Verwaltungskosten entstehen zu lassen. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Gelder werden gespendet und kommen z.B. innerhalb unserer Aktionen den gelisteten Einrichtungen / Projektgruppen zugute. Wir haben bereits mehrere Fundraising-Contests und Matchingfunds aufgelegt und unseren Einrichtungen / Projektgruppen hierbei bereits zehntausende Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
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Wie hoch sind die Vergütungen der Shops und die daraus entstehenden Spenden?
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Richtig einkaufen und helfen
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Wie muss ich einkaufen, damit mein Einkauf zählt?
Unabhängig davon, ob man als registriertes Mitglied oder anonymer Nutzer unterwegs ist, muss man darauf achten, dass die gewünschte Einrichtung/Projektgruppe ausgewählt ist. Die gewählte Einrichtung / Projektgruppe steht permanent im Kopf der Seite.
Aktuell ausgewählt ist: Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V.Hier kann die Auswahl geändert werden.
Egal welche Funktion auf unserer Website genutzt wird - bitte darauf achten, dass:
- der Browser Cookies akzeptiert, denn die Einrichtungwahl / Wahl der Projektgruppe wird in einem Cookie gespeichert und zur Erfassung der Einkäufe werden von den Shops in der Regel Cookies verwendet. Cookies müssen nicht nur auf unserer Website sondern AUF ALLEN WEBSITES akzeptiert werden,
- keine Werbeblocker wie z.B. AddBlockPlus im Firefox oder die Anti-Banner-Funktion in Kaspersky aktiviert sind. Werbeblocker müssen AUF ALLEN WEBSITES während des Einkaufs deaktiviert werden,
- keine Anonymisierungsfunktionen des Browsers genutzt werden wie z.B. Firfox: Privat-Modus, Internet Expolorer: InPrivat, Google: Inkognito, usw.,
- vor einem Einkauf am besten alle Browserfenster geschlossen werden und dann über unsere Website (Web-, Shop-, Produkt- oder Gutscheinsuche) zum Shop geklickt wird,
- nicht vor oder während eines Einkaufs über andere Websiten zu dem Shop geklickt wird,
- Promotion-Gutscheine von anderen Webseiten oder aus Flyern und Katalogen mit dem Bewusstsein eingesetzt werden, dass dadurch die Vergütung und somit die Spende häufig entfällt,
- die Vergütung bei rabattierten Bestellungen von Mitarbeitern, Sammelbestellern und Kunden-werben-Kunden-Aktionen entfallen kann,
- sich die Waren vor dem Klick zum Shop über unsere Website nicht bereits im Warenkorb des Shops befindet. Immer mehr Shops erfassen dies und vergüten nicht, wenn etwas schon mal im Warenkorb gelegen hat.Wurde ein Einkauf trotz dieser Maßnahmen mal nicht erfasst, bieten wir über unser Reklamationsformular eine Nachbuchungsanfrage für viele Shops an. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass man sich vor der Weiterleitung bei uns persönlich einloggt (Login oben rechts).
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Mein Einkauf wurde nicht erfasst. Woran kann das liegen?
Es kann vorkommen, dass Einkäufe nicht uns und somit auch nicht der gewünschten Einrichtung / Projektgruppe zugeordnet werden können. In fast allen Fällen sind Einstellungen auf dem Bestellrechner verantwortlich, dass eine Erfassung nicht möglich ist. Bitte darauf achten, dass:
- der Rechner generell Cookies akzeptiert und nicht nur eine Ausnahme für unsere Website geschaffen wurde,
- keine Werbeblocker wie AddBlockPlus während des gesamten Bestellprozesses aktiv sind. Der Werbeblocker muss komplett deaktiviert sein,
- keine Anonymisierungsfunktionen wie z.B. anonym browsen, Privatmodus usw. verwendet werden,
- beim Shop nicht erst ein Warenkorb zusammengestellt wird und vor dem Bezahlvorgang über unsere Website zum gewünschten Shop geklickt wird,
- nachdem über unsere Website zum Shop geklickt wurde, keine anderen Seiten mehr aufgerufen werden, nichts in Suchmaschinen usw. gesucht wird, sondern direkt der Einkauf abgeschlossen wird,
- keine Promotion-Gutscheine eingesetzt wurden, die nicht aus unserer Gutscheinsuche stammen. Insbesondere Gutscheine aus Katalogen, beigefügten Flyern aus anderen Bestellungen usw. können die Vergütung aushebeln. Das Gleiche gilt für "Kunden-werben-Kunden"-Aktionen (außer bei Zeitschriften). Die Shops vergüten nicht doppelt und dreifach. Natürlich sollen Nutzer bei der Bestellung über unsere Website keinen persönlichen Nachteil erleiden. Fremdgutscheine können mit dem Bewusstsein eingesetzt werden, dass hieraus keine Vergütung erfolgt und somit keine Spende fließt. Einen Teil des persönlich erlangten Vorteils, kann man der gewünschten Einrichtung / Projektgruppe natürlich auch über eine direkte Spende zukommen lassen ;)
Wurde bei einem Shop eingekauft, der neben dem Logo mit einemgekennzeichnet ist, handelt es sich um einen Shop, bei dem eine Weitergabe der Vergütung an die gewählte Einrichtung / Projektgruppe rechtlich oder technisch nicht möglich ist. In den meisten Fällen liegt dies an der Buchpreisbindung. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der die Buchpreisbindung überwacht, untersagt unter Klageandrohung, dass wir bei Käufen von preisgebundenen Büchern die Vergütung in eine Spende umwandeln. Gleiches gilt auch für Shops, die preisgebundene Waren anbieten, aber nicht gesondert gekennzeichnet sind. Hier wird in der Shop-Beschreibung darauf hingewiesen, dass nur Vergütungen aus dem Teil der Bestellung der gewählten Einrichtung / Projektgruppe zugute kommen, der nicht preisgebundene Waren betrifft.
Trotzdem ist der Bücherkauf über uns sinnvoll, denn als große Gemeinschaft erhalten wir für Buchkäufe Vergütungen, die z.B. zur Finanzierung der Direktspendenfunktion eingesetzt werden. Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, dass nicht mehr als 10% der jährlich an die Einrichtungen überwiesenen Spenden an Verwaltungskosten entstehen. Zusätzlich verfügbare Gelder setzen wir zur Förderung von gemeinnützigen Organisationen ein. In mehreren Fundraising-Contests und Matching-Funds (Zuspendenaktionen) haben wir unseren Einrichtungen / Projektgruppen bereits zehntausende Euro zur Verfügung gestellt.Sollte dennoch ein Einkauf mal nicht erfasst worden sein, können registrierte Mitglieder innerhalb eines Monats nach Einkauf eine Nachbuchungsanfrage stellen. Für eine Nachbuchungsanfrage ist es erforderlich, dass man sich vor der Weiterleitung zum Shop auf unserer Website persönlich einloggt (Login rechts oben). Viele Shops nehmen an unserem Reklamationssystem teil. Bei Shops, die nicht in dieser Liste auftauchen, ist eine Nachbuchungsanfrage leider nicht möglich.
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Wie kann ich einen Werbeblocker abschalten?
Da in vielen Fällen der Einkauf mit aktiviertem Werbeblocker nicht erfasst werden würde, findet in der Regel keine Weiterleitung zum gewählten Shop statt. Deshalb möchten wir Hinweise zu auf am Markt verbreiteten Werbeblockern geben. Wir verlinken hier auf Anleitungen zu den am häufisten verwendeten Werbeblocker von AdBlockPlus und Anti-Banner von Kaspersky, in denen beschrieben wird, wie auch ein temporäres Abschalten möglich ist.
Wichtiger Hinweis: Werbeblocker müssen während des gesamten Einkaufs komplett deaktiviert werden. In den Einstellungen der Werbeblocker ist es möglich, die Funktion für einzelne Seiten zu deaktivieren. Das reicht nicht aus. Lediglich unsere Werbeblocker-Prüfung funktioniert nicht mehr und man gelangt problemlos zum Shop. Der Einkauf kann aber oft trotzdem nicht erfasst werden.Sollte dennoch ein Einkauf mal nicht erfasst worden sein, können registrierte Mitglieder innerhalb eines Monats nach Einkauf eine Nachbuchungsanfrage stellen. Für eine Nachbuchungsanfrage ist es erforderlich, dass man sich vor der Weiterleitung zum Shop auf unserer Website persönlich einloggt (Login rechts oben). Viele Shops nehmen an unserem Reklamationssystem teil. Bei Shops, die nicht in dieser Liste auftauchen, ist eine Nachbuchungsanfrage leider nicht möglich.
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Wie kann ich meine Cookie-Einstellungen ändern?
In den meisten Fällen kann der Einkauf nicht erfasst werden, wenn keine Cookies aktiviert sind. Deshalb findet keine Weiterleitung zum Shop statt, wenn im Browser das Speichern von Cookies nicht erlaubt ist. Hier möchten wir kurz erläutern, was Cookies sind und wie man Cookie-Einstellungen ändern kann.
Cookie-Einstellungen sind nicht sicherheitsrelevant. Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen beinhalten, um den Aufenthalt auf einer Seite komfortabler zu gestalten. D.h. sie dienen z.B. dazu, dass auf der Website der jeweilige Rechner (und nicht der Nutzer) wiedererkannt wird oder sie dienen dazu, sich die vorgenommenen Benutzereinstellungen zu merken. Diese Textdateien werden im Browser (z.B. Firefox, Internet Explorer, ...) abgelegt.
Bei uns kommen Cookies zum Einsatz, um z.B. die gewählte Einrichtung dauerhaft zu speichern. Werden keine Cookies akzeptiert, ist eine korrekte Einrichtungswahl nicht möglich. Werden Cookies am Sitzungsende gelöscht, kann sich der Browser die gewählte Einrichtung nicht merken. Dann sollte als Startseite die Einrichtung fest mit im Link gespeichert werden. Für die gewählte Einrichtung bitte auf diesen Link klicken.
Wir greifen bei der Technik auf ein System zurück, das im Bereich Online-Marketing eingesetzt wird und seit Jahren zuverlässig arbeitet. Wir empfehlen zur Nutzung den Browser "Firefox". Wird dieser nach der Installation nicht in seinen Einstellungen verändert, gibt es beim Einkauf in der Regel keine Probleme. Der Browser kann hier heruntergeladen werden:
http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/Grundsätzlich ist nach dem Klick auf den Suchseiten oder in der Browser-Erweiterung Shop-Alarm immer noch ein weiterer Klick erforderlich, um zum Partner-Shop zu gelangen. Das ist deshalb notwendig, weil die Partner-Shops die automatisierte Weiterleitung verbieten, wenn kein Klick auf einen entsprechenden Link erfolgt.
Vor jedem Einkauf versuchen wir zu prüfen, ob im verwendeten Browser Cookies aktiviert sind. Sollten die Cookie-Einstellungen nicht optimal sein, erfolgt keine Weiterleitung zum Shop. Wir können natürlich nur prüfen, ob die Browsereinstellungen bei der Nutzung unserer Website Cookies akzeptieren. Da der Einkauf aber auf der Website des Shops stattfindet, ist es wichtig, dass für unsere Website keine Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Während des Einkaufs müssen alle Cookies akzeptiert werden.Um die Cookieeinstellungen des Browsers zu ändern, nutzt man am besten die Hilfe-Funktion des Browsers. Mit dem Suchwort "Cookies" findet man schnell eine Anleitung für die Änderung. In der Regel findet man die Cookie-Einstellungen unter Einstellungen => Datenschutz. Hier sollten möglichst alle Cookies akzeptiert werden.
Sollte dennoch ein Einkauf mal nicht erfasst worden sein, können registrierte Mitglieder innerhalb eines Monats nach Einkauf eine Nachbuchungsanfrage stellen. Für eine Nachbuchungsanfrage ist es erforderlich, dass man sich vor der Weiterleitung zum Shop auf unserer Website persönlich einloggt (Login rechts oben). Viele Shops nehmen an unserem Reklamationssystem teil. Bei Shops, die nicht in dieser Liste auftauchen, ist eine Nachbuchungsanfrage leider nicht möglich.
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Wie kann ich mit der Nutzung der Websuche helfen?
Unsere Websuche ist die optimale Startseite, um dauerhaft und nachhaltig zu helfen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Anders als bei einer normalen Websuche werden hier sofort Shops und Dienstleister angezeigt, die das anbieten, wonach gesucht wird und mit dem Einkauf eine Einrichtung / Projektgruppe ohne Mehrkosten unterstützen.
Die Suchergebnisse basieren auf der Yahoo-Suche, werden von uns aber ausgewertet und anders präsentiert. Ist in den Suchergebnissen ein Partner-Shop enthalten, wird dieser mit einem grünen Link und einem Logo angezeigt. Alle anderen Suchergebnisse sind im Suchmaschinen-üblichen Blau.
Bei Nutzung unserer Websuche als Startseite vergisst man garantiert keinen Charity-Einkauf mehr.Darüber hinaus wird in der Websuche auch unsere Produktdatenbank durchforstet. Produkttreffer werden innerhalb der Websuche ebenfalls angezeigt.
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Wie kann ich nach Shops, Gutscheinen und Produkten suchen?
Im Bereich Shops listen wir 6.230 Shops- und Dienstleister. Für den Charity-Kauf ist keine Registrierung erforderlich. Der Einkaufspreis ist im Vergleich zum direkten Einkauf nicht höher.
Um die Suche einzugrenzen, kann man auch nur in bestimmten Kategorien suchen oder stöbern.Viele Online-Shops bieten Gutscheine und Aktionen an, bei denen man sparen kann. Das Angebot reicht von Versandkostenfreiheit bis zu Rabattcodes. Beim Einsatz von Gutscheinen, die von anderen Webseiten, E-Mail-Aktionen, Flyern oder Katalogen stammen, kann die Vergütung entfallen.
Unsere Produktsuche hilft weiter, wenn man zwar weiß, was man einkaufen möchte, aber die Shops nicht kennt, die den Artikel führen.
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Was bedeutet 'Es wurde ein eigener Amazon-Link hinterlegt'?
Amazon hat die Kooperation mit allen Charity-Plattformen zum 30.9.2016 beendet. Wenn der Hinweis erscheint "Es wurde ein eigener Amazon-Link hinterlegt" findet eine Vergütung des Einkaufs statt. Die Vergütung erscheint nicht in der Statistik auf unserer Website und wird von Amazon direkt an die Einrichtung überwiesen. Die Vergütungshöhe können wir nicht ausweisen. Innerhalb des regulären Partner-Programms von Amazon beträgt diese zwischen einem und zehn Prozent, bei Amazon-Smile 0,5 Prozent.
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Wie muss ich einkaufen, damit mein Einkauf zählt?
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Direkte Spenden und Charity-SMSen
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Kann man über unsere Website auch direkt spenden?
Wir stellen allen Einrichtungen / Projektgruppen ein leistungsfähiges Online-Spenden-Formular zur Verfügung, das viele Zahlwege beinhaltet. Wir reichen direkte Spenden zu 100% weiter. Bei den einzelnen Zahlwegen können jedoch Kosten anfallen, die der jeweilige Zahlungsdienstleister uns in Rechnung stellt und die Spende etwas schmälern. Hier die einzelnen Zahlwege im Überblick:
Direkte Spenden werden ebenfalls zunächst als "vorgemerkte Gutschrift" angezeigt, denn wir müssen sicherstellen, dass der Spendenbetrag auch wirklich real bei uns auf dem Konto eingeht und auch vom Spender nicht mehr zurückgebucht werden kann. Am schnellsten bestätigt wird bereits nach 5 Tagen die Sofortüberweisung. Dieser Zahlweg ist damit am besten geeignet, wenn eine Einrichtung / Projektgruppe möglichst schnell die direkte Spende erhalten soll. Generell werden auch direkte Spenden zunächst dem Einrichtungskonto / Projektgruppenkonto bei uns (wie alle anderen Eingänge auch) gutgeschrieben und nicht sofort an die Einrichtung weitergeleitet.
Bei Spenden per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte erfolgt die Bestätigung nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 8 Wochen. Wir leiten 100% des vom Zahlungsdienstleister erhaltenen Spendenbetrags weiter. Sofortüberweisung und Lastschrift sind gebührenfrei, Gebühren fallen bei PayPal in Höhe von 1,5% zzgl. 0,35 Euro und bei Kreditkartenzahlungen in Höhe von 1,9% zzgl. 0,10 Euro an. Diese werden im Spendenformular auch ausgewiesen, so dass der Spender angeregt werden soll, einen gebührenfreien Zahlweg zu wählen.
Auch Dauerspenden sind möglich. Der Spender wählt hierbei einen Turnus (monatlich, vierteljährlich, habjährlich, jährlich) aus und erhält vor jeder Abbuchung eine Benachrichtigung per E-Mail. In dieser ist ein Link zur Beendigung der Dauerspende enthalten. Dauerspenden werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift ausgeführt, da wir diese kostenfrei anbieten können. Beträge zwischen 10 und 250 Euro sind als Dauerspende möglich.
Wir bieten auch HMTL-Codes und Vorlagen an, um das Spendenformular oder Spendenbuttons in die eigene Homepage einzubinden.
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Wer stellt bei den direkten Spenden eine Spendenbescheinigung aus?
Spender haben im Spendenformular die Möglichkeit, eine Spendenquittung (rechtlich korrekt: Zuwendungsbescheinigung) für ihre Spende anzufordern. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das Finanzamt Spenden bis 200 Euro auch ohne Spendenbescheinigung anerkennt. Wird im Spendenformular angegeben, dass eine Spendenquittung gewünscht wird, stellen wir unabhängig von der Spendenhöhe eine Spendenquittung aus. Bei Spenden über 200 Euro erhält der Spender in jedem Fall eine Spendenquittung.
Wir sind dazu berechtigt, Spendenquittungen in elektronischer Form zu erstellen. Der Spender erhält die Spendenquittungen als PDF-Dokument per E-Mail. Die Zusendung hängt von der gewählten Zahlart ab und beträgt bei Sofortüberweisung bis zu einem Monat und bei allen anderen Zahlarten bis zu drei Monate nach Eingang der Spende, da wir hier erst Widerrufsfristen abwarten. Wir bitten um Verständnis, dass es keine Möglichkeit gibt, die Zusendung der Spendenquittung zu beschleunigen. Gegebenenfalls landet die Mail wegen des PDF-Anhangs auch im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts.
Wichtig für Einrichtungen und Projektgruppen: Bei über uns erhaltenen direkten Spenden dürfen nur wir dem Spender eine Spendenbescheinigung ausstellen, da die Spende zunächst auf unser Konto geht. Sofern der Spender der Übermittlung seiner persönlichen Daten zugestimmt hat, kann der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe diese im Account herunterladen. Damit ist auch ein persönlicher Dank möglich.
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Wie kann man die Charity-SMS einsetzen und helfen?
Jede Einrichtung / Projektgruppe hat die Möglichkeit, den Charity-SMS-Dienst zu nutzen, den wir mit einem Kooperationspartner zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen.
Die Zuordnung der SMSen findet über Schlagworte statt. Wir haben die Schlagworte GIB3 für 3 Euro, GIB5 für 5 Euro und GIB9 für 9 Euro. Um die SMS einer einzelnen Einrichtung / Projektgruppe zuordnen zu können, muss dahinter noch das SMS-Wunsch-Kennwort oder die Kennung eingegeben werden.
Ein Beispiel:
Aktuell ist die Einrichtung / Projektgruppe Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V. mit der Kennung 404347002 und dem SMS-Wunschkennwort KLOSTER-MERSEBURG gewählt. Ist das SMS-Wunschkennwort identisch mit der Kennung, hat die gewählte Einrichtung / Projektgruppe noch kein SMS-Wunschkennwort hinterlegt.
Um mit 3 Euro zu helfen, muss GIB3 KLOSTER-MERSEBURG an die Kurzwahl 81190 geschickt werden.
Um mit 5 Euro zu helfen, muss GIB5 KLOSTER-MERSEBURG an die Kurzwahl 81190 geschickt werden.
Um mit 9 Euro zu helfen, muss GIB9 KLOSTER-MERSEBURG an die Kurzwahl 81190 geschickt werden.
(Sämtliche "Vertipper" wie Gib5 KLOSTER-MERSEBURG, Gib5KLOSTER-MERSEBURG, Gib 5 KLOSTER-MERSEBURG werden vom System erkannt und richtig zugeordnet.)Die Kosten der SMS betragen 3,17 Euro bzw. 5,17 Euro bzw. 9,17 Euro zzgl. der SMS-Kosten, die der Mobilfunkanbieter des Absenders für eine normale SMS berechnet.
Der Eingang wird stellvertretend von Bildungsspender / WeCanHelp per SMS bestätigt. (Wer keine Bestätigung per SMS erhält, hat bei Prepaid-Karten kein ausreichendes Guthaben, mobiles Bezahlen ist nicht aktiviert oder Premium-SMS-Dienste sind innerhalb des Handyvertrags daktiviert.)
Sinn und Zweck des Charity-SMS-Dienstes ist es, diesen auf Verantstaltungen einzusetzen, bei denen eine gewisse Gruppendynamik entsteht - also zum Beispiel bei Spendenläufen, Konzerten, Basaren, usw. Natürlich kann die Charity-SMS auch auf Flyer, Einladungen, Programmhefte usw. gedruckt werden. Hierbei am besten schreiben:
Jetzt mit einer SMS helfen und GIB5 KLOSTER-MERSEBURG an die Kurzwahl 81190 senden. Die Kosten hierfür betragen 5,17 Euro. (Beispiel!)
Es darf NICHT von einer Spende gesprochen werden, da der Betrag beim Finanzamt nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann. Die Charity-SMS ersetzt insofern den Klingelbeutel oder die Spendendose. Wir berechnen für die Nutzung der Charity-SMS keine eigene Gebühr. Bei uns kommen jeweils 3, 5 oder 9 Euro an, die vollständig an die jeweiligen Einrichtungen / Projektgruppe durchgereicht werden.Um Vertippter zu vermeiden und dem Helfer es so einfach wie möglich zu machen, kann man auch QR-Codes einsetzen, die man mit einem Smartphone einfach abscannen kann. Hier ein QR-Code-Beispiel für Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V.:
GIB5 KLOSTER-MERSEBURG
an die
81190
um mit 5 Euro zu helfen.
Die Kosten betragen 5,17 Euro zzgl. der SMS-Gebühr des Mobilfunkanbieters.Oder einfach den Code mit einem Smartphone einscannen...
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Kann man über unsere Website auch direkt spenden?
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Informationen zu Spenden und Spendenständen
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Warum haben auch direkte Spenden zunächst den Status 'vorgemerkte Gutschrift'?
Wir nehmen direkte Spenden für die Einrichtungen / Projektgruppen stellvertretend entgegen und verbuchen diese auf den eigenen Konten. Wir müssen daher sicherstellen, dass die über das Online-Spendenformular erfassten Spenden auch tatsächlich auf unseren Konten eingehen. Darüber hinaus gibt es bei bestimmten Zahlungswegen Rückgabefristen, in denen der Spender ohne Angabe von Gründen seine Spende widerrufen kann.
Eingänge per Sofortüberweisung werden unter Berücksichtigung der längst möglichen Banklaufzeit nach 5 Tagen als bestätigte Gutschrift angezeigt. Eingänge per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte werden nach 60 Tagen als bestätigte Gutschrift angezeigt, da der Spender dem Einzug 2 Monate lang widersprechen kann. Der schnellste Zahlungsweg für eine Direktspende ist daher die Sofortüberweisung.
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Wann erfolgt die Überweisung der Spenden?
Die Überweisung der Spenden erfolgt mindestens einmal jährlich im November bzw. bis zu elf Mal jährlich. Im November wird unabhängig von der Höhe des gesammelten Betrages die Spende überwiesen. Bei den restlichen zehn Überweisungsterminen erfolgt eine Überweisung, wenn die vorgemerkte Spende 200 Euro übersteigt. Auf diese Art gewährleisten wir, dass aktive Einrichtungen, die viel Geld gesammelt haben, schneller die Überweisung erhalten. Andererseits würde ein unnötiger Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten entstehen, wenn wir Einrichtungen, die z.B. 100 Euro pro Jahr sammeln, diesen Betrag in zehn Überweisungen á 10 Euro zukommen lassen würden. Durch die vielen Überweisungstermine sind Direktspenden über uns zudem noch attraktiver, denn spendet beispielsweise ein Nutzer 200 Euro per Sofortüberweisung am 4. Mai, würde der Betrag bereits Mitte Mai weitergeleitet.
Der Überweisungsbetrag der nächsten Spende wird unter Vorgemerkte Spende auf der Statistikseite der Einrichtung ausgewiesen. Hierin sind alle bestätigten und teilstornierten Gutschriften, die vor rund zwei Monaten diesen Status erhalten haben, (denn solange dauert es, bis wir tatsächlich den Betrag real von den Shops erhalten) sowie alle direkten Spenden mit Status "bestätigt" enthalten.
Der Überweisungsbetrag entspricht NICHT dem Projekt-Spendenstand. Um einen zum Einkauf möglichst zeitnah aktualisierten Spendenstand anzeigen zu können, enthält der Projekt-Spendenstand Summen, die uns innerhalb von ein bis vier Tagen nach dem Einkauf von den Partner-Shops angekündigt, aber noch nicht endgültig gutgeschrieben wurden. Da eingeräumte Widerrusfristen und Zahlungsziele zu beachten sind, kann der Spendenstand auch wieder fallen, da natürlich für zurückgegebene oder nicht bezahlte Waren auch keine Vergütungen fließen.Projektgruppen erhalten selbst keine Überweisung des gesammelten Betrages, sondern müssen eine begünstigte Einrichtung bestimmen, die die Spende erhalten soll. Diese bitte nach dem Login unter
=> Mein Bildungsspender / WeCanHelp => Projektgruppendaten bearbeiten => Tab Spendenprojekt
auswählen.
Projektgruppen müssen nicht direkt bei der Registrierung eine begünstigte Einrichtung auswählen, sondern können zunächst auch ohne konkretes Ziel sammeln (z.B. innerhalb einer Weihnachtsaktion). Hierfür gilt allerdings eine Befristung von längstens zwei Jahren, da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, führen wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl zu. -
Können gesammelte Gelder verfallen?
Wenn Einrichtungen ihre Gemeinnützikeit nachgewiesen und Projektgruppen eine begünstigte Einrichtung ausgewählt haben, die den Gemeinnützigkeitsnachweis erbracht hat, können gesammelte Gelder NICHT verfallen.
Da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen, dürfen wir allerdings längstens zwei Jahre Gelder für die Einrichtungen / Projektgruppen aufbewahren. Fehlt der Gemeinützigkeitsnachweis einer Einrichtung für längere Zeit oder hat eine Projektgruppe keine begünstigte Einrichtung ausgewählt, müssen wir gesammelte Gelder anderweitig einem gemeinnützigen Zweck zuführen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, leiten wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl weiter.
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Wie lange dauert es, bis ein Shop eine Gutschrift bestätigt?
Das ist sehr unterschiedlich. Für viele Artikel im Versandhandel wird ein Widerrufsrecht gewährt. Darüber hinaus räumen manche Shops längere Rückgabefristen ein.
Generell gilt, dass die Gutschrift dann bestätigt wird, wenn der Rechnungsbetrag beglichen ist und es keine Rückgabe- oder Teilrückgabemöglichkeiten mehr gibt. Darüber hinaus kann die Abarbeitung der Gutschriften auch gesammelt z.B. einmal im Monat erfolgen. Besonders lang kann es bei Reisen, Flug-, Mietwagen- und Hotelbuchungen dauern, denn viele Anbieter bestätigen die Gutschrift erst nach Reiseantritt.
Eine Nachfrage an uns zu richten, warum eine Gutschrift noch nicht bestätigt wurde, ist in der Regel nicht sinnvoll. Wir haben auf die Bearbeitungsfristen keinen Einfluss und bekommen zum Bearbeitungsstatus von den Shops auch keine weitergehenden Informationen. -
Was bedeuten die unterschiedlichen Spendenstände?
Insgesamt findet man auf der Statistikseite der Einrichtung vier verschiedene Spendenstandsangaben.
1. Bereits erhaltene Spenden: Hier wird der Betrag zusammengefasst, der der Einrichtung bereits von uns überwiesen wurde.
2. Vorgemerkte Spende: Hierin sind alle bestätigten und teilstornierten Gutschriften von Shops und Charity-SMSen, die vor rund zwei Monaten diesen Status erhalten haben, (denn solange dauert es bis wir tatsächlich den Betrag real auf dem Konto haben) sowie alle direkten Spenden mit Status "bestätigt" enthalten.
3. Projekt-Spendenstand: Hierin sind alle vorgemerkten UND bestätigten Gutschriften der Partner-Shops, eingegangene Spenden und Charity-SMSen enthalten. Der Projekt-Spendenstand ist immer sehr aktuell, da hier direkte Spenden und Charity-SMSen sofort und die meisten tagesaktuell getätigten Einkäufe und Buchungen einfließen.
4. Gesamt-Spendenstand: Hierin sind alle Geldeingänge und vorgemerkte Gutschriften seit der Registrierung enthalten.
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Warum haben auch direkte Spenden zunächst den Status 'vorgemerkte Gutschrift'?
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Informationen für Ansprechpartner der Einrichtungen / Projektgruppen
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Wie ist die Gemeinnützigkeit unserer Einrichtung nachzuweisen?
Damit wir Spenden an die Einrichtung überweisen können, muss zuvor die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. (Projektgruppen müssen die Gemeinnützigkeit nicht nachweisen, da an diese die Spendenbeträge nicht überwiesen werden. Die von einer Projektgruppe gewählte Einrichtung, der die gesammelten Gelder zugute kommen sollen, muss natürlich auch ihre Gemeinnützigkeit nachweisen.) Die Spendenprojekt-Seite ist bereits vor Übermittlung des Gemeinnützigkeitsnachweises nutzbar, sobald diese freigeschaltet wurde. Der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe wird über die Freischaltung per E-Mail benachrichtigt.
Entscheidend ist der Gemeinnützigkeitsnachweis des Kontoinhabers, der bei uns als Spendenempfänger hinterlegt wurde. Für den Gemeinnützigkeitsnachweis bitte folgendes Deckblatt faxen, das hier heruntergeladen werden kann:zusammen mit einer Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids (alle Seiten!) an die Telefaxnummer05661/8095-491Ansprechpartner für neue Einrichtungen, die bei der Registrierung um den Gemeinnützigkeitsnachweis gebeten werden, nutzen bitte dieses Deckblatt:Ist kein Faxgerät verfügbar, ist eine postalische Zusendung der Kopien möglich an: Bildungsspender Accountbetreuung, Schweriner Str. 14, 34212 Melsungen (bitte nichts zusammentackern). Sie können auch die eingescannten Blätter als PDF-Gesamtdokument an uns mailen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fotos von Bescheiden akzeptieren.Ist der Kontoinhaber eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. bei staatlichen Kindergärten, Schulen, usw.) bitte das Deckblatt faxen, auf dem der Träger oder dessen Bevollmächtigter (z.B. Schulleitung, Kita-Leitung) bestätigt, dass es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) handelt. (Dies gilt nicht, wenn bei Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft der Zahlungsempfänger ein Förderverein ist.)Die Kennung ist eine Art Konto- bzw. Kundennummer Ihrer Einrichtung. Diese ist zu finden auf der Projektseite der Einrichtung. Die Kennung der momentan gewählten Einrichtung lautet: 404347002
Beispiel 1:Name der Einrichtung: Ulmen-Grundschule (staatliche Schule)Name des Kontoinhabers / Zahlungsempfängers: Ulmen-Kids e.V. (Förderverein der Ulmen-Grundschule)In diesem Fall müssen das Deckblatt UND der aktuelle Freistellungbescheid des Fördervereins an uns übermittelt werden.
Beispiel 2:
Name der Einrichtung: Ulmen-Grundschule (staatliche Schule)
Name des Kontoinhabers / Zahlungsempfängers: Trägerbezirk - Marzahn-Hellersdorf (Berlin)In diesem Fall muss der Träger oder die Schulleitung auf dem Deckblatt bestätigen, dass der Zahlungsempfänger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Wurde die Gemeinnützigkeit von uns geprüft und erfasst, befindet sich der Hinweis ebenfalls auf der Projektseite der Einrichtung unterhalb der Bankverbindung:
Gemeinnützigkeit nachgewiesenLiegt der Nachweis noch nicht vor, fehlt dieser Hinweis komplett. Bei Erfassung versenden wir eine Bestätigung per E-Mail.Wie sieht der Freistellungsbescheid aus und wie lange ist er gültig?Vorab erst mal die gute Nachricht. Der Freistellungsbescheid muss nicht extra für uns beim Finanzamt angefordert werden, sondern dieser liegt bei der Einrichtung, dem Träger oder dem Steuerberater vor. Wir benötigen nur eine Kopie - es entsteht also ein Arbeitsaufwand von nur wenigen Minuten.Der Freistellungsbescheid geht der Einrichtung in der Regel zusammen mit dem Steuerbescheid zu und trägt die Überschrift Freistellungsbescheid und kann mehrere Seiten umfassen (wir benötigen alle Seiten und das Deckblatt). Da Vereine nur alle 3 Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen, erhalten diese den Freistellungsbescheid auch immer nur alle drei Jahre. Für die Gültigkeit entscheidend ist für uns nicht der Zeitraum der Steuerjahre, die darin genannt sind, sondern das Ausstellungsdatum, denn wir dürfen davon ausgehen, dass die Einrichtung bis zu fünf Jahre nach Ausstellungsdatum noch gemeinnützig ist. Der Bescheid ist also längstens fünf Jahre gültig oder bis ein neuer Bescheid zugeht, der uns ohne Aufforderung zu übermitteln ist.Wird ein neuer Verein gegründet, erhält dieser einen vorläufigen Freistellungsbescheid bzw. eine Feststellung der Gemeinnützigkeit aufgrund der eingereichten Satzung. Dieses Dokument ist bis zu drei Jahre ab Erstellungsdatum gültig.Alternativ zum Freistellungsbescheid erhalten insbesondere gGmbHs u.a. die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid, die dem Freistellungsbescheid entspricht. Auch diese ist längstens fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig oder bis ein neuer Bescheid erteilt wird.Sowohl Freistellungsbescheid, vorläufiger Freistellungsbescheid, Feststellungsbescheid und die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid enthalten immer das gemeinnützige Ziel, für das die gemeinnützige Körperschaft freigestellt ist. Wir benötigen in jedem Fall auch die Seite des Bescheides, auf denen dies festgehalten ist.Nicht zu verwechseln ist der Freistellungsbescheid mit der Bescheinigung zur Vorlage bei einem Kreditinstitut. Diese ist für uns nicht ausreichend! -
Was ist die Kennung und wo finde ich diese?
Die Kennung ist eine 9-stellige Nummer ähnlich einer Kunden- oder Kontonummer. Diese verwenden wir, um die Einrichtungen eindeutig zu identifizieren. Die Kennung steht auf der Projektseite jeder Einrichtung / Projektgruppe im Bereich Unsere Einrichtung unterhalb der Kontoverbindung.
Die Kennung der momentan ausgewählten Einrichtung / Projektgruppe (Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V.) lautet: 404347002. -
Was ist zu tun, wenn der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe wechselt?
Grundsätzlich muss es eine Person geben, die uns als Ansprechpartner / Spendenhelfer für jede gelistete Einrichtung / Projektgruppe zur Verfügung steht. Klar ist auch, dass dies über Jahre hinweg nicht immer dieselbe Person sein wird.
Der bisherige Ansprechpartner möchte die Einrichtung / Projektgruppe an ein anderes bei uns registriertes Mitglied übergeben. Dazu muss sich der bisherige Ansprechpartner einloggen. Unter dem Menüpunkt Mein Bildungsspender / Mein WeCanHelp gibt es die Auswahlmöglichkeit "Einrichtung an anderes Mitglied übergeben" bzw. "Projektgruppe an ein anderes Mitglied übergeben". Auf der Übersichtsseite kann man anschließend die Einrichtung / die Projektgruppe auswählen, die man übergeben möchte. Hierzu muss die hinterlegte E-Mail-Adresse des bei uns registrierten Mitglieds bekannt sein, an die die Einrichtung / Projektgruppe übergeben werden soll. Das Mitglied erhält daraufhin eine E-Mail zur Übernahme der Einrichtung / Projektgruppe und muss diese akzeptieren. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb einer Woche, bleibt der alte Ansprechpartner bestehen.
Ist der neue Ansprechpartner, an den die Einrichtung / Projektgruppe übergeben werden soll, bei uns bislang noch nicht registriert, muss er sich zunächst als Mitglied registrieren (vollständige Adressangabe erforderlich), um die Einrichtung übernehmen zu können. Uns muss der Wechsel des Ansprechpartners darüber hinaus nicht separat mitgeteilt werden. Beim Klick auf den Übernahmelink bitte darauf achten, dass man sich zuvor bei uns persönlich eingeloggt haben, da sonst die Übernahme nicht möglich ist!
Besteht kein Kontakt mehr zum bisherigen Ansprechpartner, können wir nach der Nutzerregistrierung die Einrichtung übergeben. Hierzu ist es erforderlich, dass sich eine vertretungsberechtigte Person legitimiert (z.B. beim Verein durch Kopie des Vereinsregisterauszugs, bei gGmbHs der Geschäftsführer oder Gesellschafter usw.) und um Übergabe der Einrichtung bittet.
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Wie kann ich unser Logo und ein Titelbild anzeigen lassen?
Das Logo und auch ein Titelbild für die Spendenprojekt-Seite können nach erfolgter Freischaltung der Einrichtung / Projektgruppe unter Einrichtungsdaten bearbeiten bzw. Projektgruppendaten bearbeiten hochgeladen werden. Sollte das Bild nicht als jpg, png oder gif vorliegen oder wenn Probleme auftreten, können Logo und Titelbild auch per E-Mail an uns übermittelt werden. Es ist darauf zu achten, dass Logo und Titelbild nicht die Urheber- und/oder Markenrechte Dritter verletzen.
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Wie kann man den Projekt-Spendenstand zurücksetzen und für ein neues Projekt sammeln?
Der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe kann den Projekt-Spendenstand auf "0" zurücksetzen, indem er unter Einrichtung bearbeiten bzw. Projektgruppe bearbeiten als Sammeldatum das heutige Datum eingibt, denn der Projekt-Spendenstand enthält nur Gutschriften, die ab einem bestimmten Datum (dem Sammeldatum) eingegangen sind. Dies ist notwendig, um für ein bestimmtes Ziel und einen bestimmten Betrag sammeln zu können. Auf den realen Geldfluss und die Spende an die Einrichtung hat dies keine Auswirkungen. Spenden werden natürlich auch dann überwiesen, wenn das Sammelziel nicht erreicht wird. Wenn für ein neues Projekt gesammelt werden soll, kann der Ansprechpartner die Projekt-Überschrift und die Projekt-Beschreibung einfach überschreiben.
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Wie kann man Amazon-Smile einbinden?
Amazon hat die Kooperation mit allen Charity-Plattformen zum 30.9.2016 beendet. Bislang war es jedoch möglich, sich als gemeinnützige Einrichtung noch selbst im Partnerprogramm von Amazon zu registrieren. Dort erhält man einen Partnerlink, der eine so genannte Tracking-ID enthält. Den Partnerlink kann man bei uns in den Einrichtungs-/Projektgruppendaten eintragen. Ruft ein Nutzer Amazon.de dann über uns auf, wird der hinterlegte Partnerlink verwendet. Amazon zahlt für Einkäufe dann eine Provision direkt an die Einrichtung. Die Provisonshöhe beträgt je nach Produktkategorie zwischen 1 und 10 Prozent.
Es kann sein, dass Amazon die Neuregistrierung gemeinnütziger Einrichtungen im Partnerprogramm nicht mehr akzeptiert oder kurze Zeit später wieder kündigt, denn am 11.11.2016 ist Amazon mit dem eigenen Charity-Programm Amazon-Smile in Deutschland gestartet. Die Provision wird hierbei ebenfalls direkt an die Einrichtung gezahlt und beträgt über alle Produktkategorien 0,5 Prozent.
Amazon Partner- oder Smile-Link bei uns einpfegen
Ein Link aus dem Amazon-Partnernet hat diesen Aufbau:
http://www.amazon.de/exec/obidos/redirect-home?tag=meinverein-21&site=homeEntscheidend ist hierbei der Parameter ?tag=meinverein-21. Durch die Trackin-ID wird der Geldempfänger identifiziert.
Ein Link aus Amazon-Smile sieht so aus:
http://smile.amazon.de/ch/27-601-52624Hierbei wird die Einrichtung über den Zahlencode am Ende des Links identifiziert und der Nutzer wird auf eine spezielle Login-Seite / Einstiegsseite geführt, bei der die Einrichtung vorausgewählt ist.
UNBEDINGT DARAUF HINWEISEN, DASS DER EINKAUF IMMER ÜBER UNS ODER DIESEN DIREKTEN EINSTIEGSLINK ERFOLGEN MUSS, DA NUR SO DIE EINRICHTUNG EINE VERGÜTUNG ERHÄLT!
Der bei uns hinterlegte Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe kann den Amazon-Partnerlink oder den Amazon-Smile-Link nach dem Login unter "Mein Bildungsspender / Mein WeCanHelp" => "Einrichtungsdaten bearbeiten / Projektgruppendaten bearbeiten" im Tab "Adresse/Links" einpflegen.
Auch wenn wir an dieser Einbindung finanziell nicht paritzipieren, möchten wir auf diese Weise die Möglichkeit anbieten, dass die Einrichtungen nicht mehrere Verweise kommunizieren müssen und auch Amazon weiterhin über unsere Website für die Nutzer erreichbar bleibt. Hat die Einrichtung / Projektgruppe noch keinen eigenen Link hinterlegt, verwenden wir unseren Amazon-Smile-Link. Vergütungen hieraus können keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden, sondern fließen in die Eigenfinanzierung.
Einrichtung bei Amazon-Smile registrieren
Eine Registrierung ist nur über die Organisation Stifter helfen über diesen Link möglich:
https://www.stifter-helfen.de/user/register
Nach erfolgter Freischaltung oder wenn die Einrichtung bereits bei Stifter helfen registriert ist, geht es auf dieser Amazon-Seite weiter:
https://org.amazon.de/Beim ersten Besuch die Organisation über die Suche auswählen und für Amazon-Smile freischalten, später dann rechts oben einloggen (Melden Sie sich bei Ihrem Org Central Konto an).
Ganz wichtig: Den Amazon-Smile-Link findet man hier
https://org.amazon.de/npo/portal/marketing-toolsWeitere Informationen gibt es auf einem Merkblatt von Stifter helfen:
Merkblatt AmazonSmile
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Wie ist die Gemeinnützigkeit unserer Einrichtung nachzuweisen?
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Informationen für Mitglieder
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Wann sollte ich mich als Mitglied registrieren?
Zunächst einmal: Eine Registrierung als Mitglied ist kostenfrei. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn man Ansprechpartner für eine Einrichtungen / Projektgruppe werden möchte.
Darüber hinaus stehen Mitgliedern bestimmte Komfortfunktionen zur Verfügung, die ohne Registrierung nicht abbildbar sind.
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Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich als Mitglied?
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit:
- eigene Lieblings-Shops zusammenzustellen,
- Weblesezeichen zu hinterlegen, so dass diese auf jedem Endgerät verfügbar sind,
- Wunschlisten mit Produkten anzulegen und diese mit Freunden, Schenkern zu teilen,
- eine individuelle Statistik mit Gutschriften der Partner-Shops und den eigenen, direkten Spenden einzusehen,
- Reklamationen abzusenden (bei den meisten Partner-Shops möglich), falls eine Bestellung mal nicht erfasst werden konnte.
Auch wenn man sich als Mitglied registriert, werden die im Profil bereitgestellten Daten ausschließlich dazu verwendet, die Komfortfunktionen anzubieten. Wir werten die Daten auch zu eigenen Zwecken nicht aus, da hieran kein Interesse besteht. Dass die Daten in keiner Weise weitergegeben oder verkauft werden, versteht sich von selbst. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
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Wie kann ich eine Nachbuchungsanfrage für einen nicht erfassten Einkauf stellen?
Konnte ein Einkauf nicht erfasst werden, liegt dies in der Regel an Geräte- und Browsereinstellungen, die während der Weiterleitung von unserer Website zum Partner-Shop die Speicherung notwendiger Informationen unterdrücken. Empfohle FAQ hierzu: Wie muss ich einkaufen, damit mein Einkauf erfasst wird?
Eine Reklamation / Nachbuchungsanfrage können ausschließlich registrierte Nutzer einleiten. Voraussetzungen hierfür sind:
- der Einkauf liegt mindestens fünf Tage aber nicht länger als fünf Wochen zurück,
- der Anfragende muss am Einkaufstag eingeloggt über unsere Website zum Shop gelangt sein,
- der Anfragende muss bestätigen, dass er nach dem Klick zum Shop auf unserer Website außer die Shopseite keine andere Website (insbesondere Suchmaschinen, Preisvergleiche, Gutscheinseiten) aufgesucht hat.Wir sammeln Nachbuchungsanfragen aller Nutzer und leiten diese zweimal im Monat weiter. Diese werden den Partner-Shops zur Prüfung eingebucht und erscheinen oftmals erst dann in der Statistik, wenn die Prüfung abgeschlossen und die Gutschrift bestätigt wurde. Dies kann unter Umständenden mehrere Wochen, teils leider sogar Monate dauern. Wurde eine Nachbuchungsanfrage vom Partner-Shop abgelehnt, erscheint diese in der Regel nicht in der Statistik und wir können darüber hinaus nichts weiter tun. Eine nochmalige Anfrage ist nicht zulässig.
Viele Partner-Shops nehmen an dem Nachbuchungsanfragesystem teil. Ist der Shop in der angezeigten Liste nicht enthalten, ist eine Reklamation nicht möglich.
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Wann sollte ich mich als Mitglied registrieren?
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Als Shop/Dienstleister Partner werden
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Wie kann man als Shop / Dienstleister mitmachen?
Jahrelang war es nur möglich, als Online-Shop mitzumachen - und auch nur dann, wenn man im Affiliate-Marketing aktiv war. Seit 2017 bieten wir mit einem selbst entwickelten System die Möglichkeit, sich als Online-Shop und auch als Einzelhändler / Dienstleister vor Ort engagieren. Das Prinzip dabei ist immer gleich. Der Shop / Dienstleister spendet an uns vorab einen Gesamtbetrag, erhält hierfür eine Spendenquittung und lässt diese Spende bei Kauf oder Nutzung einer Dienstleistung von den Kunden an deren Wunscheinrichtung verteilen. Wir berechnen hierfür keine Gebühr, bitten aber ebenfalls um eine Spende für unsere Arbeit. Da wir wissen, dass die Gewinnmargen teilweise knapp bemessen sind, gibt jeder was er kann. Im Mittelpunkt steht das Engagement für unsere deutschlandweit 11.458 gemeinnützigen Einrichtungen und Projektgruppen. Voraussetzung ist aber grundsätzlich das Angebot zur Verteilung der Spende durch den Kunden unabhängig davon, ob dieser über unsere Website zum Shop gelangt ist. Die Möglichkeit muss allen Kunden angeboten werden. Eine Einschränkung ist lediglich hinsichtlich einer Mindestkaufsumme möglich und wenn eine Spende nicht zulässig ist, wie z.B. bei der Einlösung eines Rezepts in Apotheken.
Sowohl Online-Shops als auch Händler vor Ort legen im Registrierungsprozess einen Prozentsatz fest, der sich auf den Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer bezieht, den sie den Kunden zur Verteilung zur Verfügung stellen. Alternativ kann auch ein Fixbbetrag pro Einkauf definiert werden. Darüber hinaus kann ein Mindestbestellwert hinterlegt werden. Grundsätzlich ist eine Spende nicht stornierbar. Die Spendengutschrift bei den gemeinnützigen Einrichtungen wird aber zwei Monate lang offen gehalten, um in Fällen wie Missbrauch, technischen Fehlern usw. eine Stornierung vornehmen zu können. Bei der Höhe der Spende sollte der WeCanHelp-Shop also übliche Rückgabequoten mit einbeziehen.
Ablauf bei Online-Shops
Nach erfolgter Registrierung ist im Online-Shop ein Code von uns an der Stelle einzubauen, an dem der Kunde den Einkauf abgeschlossen hat und auf die "Vielen-Dank-für-Ihren-Einkauf"-Seite gelangt. Hier erfolgt üblicherweise der Eintrag in die Datenbank - und dann auch die Spendenoption für den Kunden. Vom Shop müssen uns Rechnungsbetrag, Bestellnummer und Postleitzahl des Bestellers sowie ein Sicherheitscode übermittelt werden. Wir errechnen dann anhand des Rechnungsbetrag die Höhe der Spende und spielen dem Kunden in einem iFrame mögliche Spendenempfänger in seiner Umgebung anhand der Postleitzahl aus oder ziehen aus den Browsercookies die Einrichtung, die er zuletzt auf unserer Seite unterstützt hat. Die Verbuchung des Spendenbetrags erfolgt in Echtzeit und erscheint sowohl auf der Statistikseite der Einrichtung als auch - nur für den Shop sichtbar - auf der Statistikseite des Shops. Es ist keinerlei Eingriff in das Warenwirtschafts- oder Abrechnungssystem des Shops erforderlich!
Ablauf bei Händlern vor Ort
Die Erfassung, die bei Online-Shops durch Integration ins Shopsystem erfolgt, funktioniert beim Handel sehr ähnlich. Wir haben ein kleines Tool entwickelt, das auf jedem Endgerät mit Internetanbindung eingesetzt werden kann. Der Kunde zeigt einen Code vor, der mit dem Smartphone, Tablet oder Kassenscanner eingelesen werden kann, um die Wunscheinrichtung zu bestimmen. Alternativ erfolgt die Einrichtungswahl über eine integrierte Suchfunktion, wobei Einrichtungen im Postleitzahlengebiet des Händlers direkt vorgeschlagen werden. Anschließend wird der Rechnungsbetrag eingetippt und aus dem hinterlegten Prozentsatz die Spendensumme errechnet. Diese kann noch per Eingabe verändert werden. Optional kann eine Belegnummer eingegeben oder eingescannt werden. Der ganze Vorgang ist in Sekunden erledigt. Die Verbuchung des Spendenbetrags erfolgt in Echtzeit und erscheint sowohl auf der Statistikseite der Einrichtung als auch - nur für den Shop sichtbar - auf der Statistikseite des Shops.
Fördercodes für alle Shoparten
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit Fördercodes auszugeben. Diese können auf beliebige Druckerzeugnisse implementiert, aber auch per Mail, SMS oder anderen elektronischen Wegen verschickt werden. Fördercodes sind im Prinzip Spendengutscheine, die Unternehmen / Shops / Händler herausgeben können. Diese Spendengutscheine löst der Kunde / Empfänger bei uns unter www.wecanhelp.de/einloesen für seine Wunscheinrichtung ein. So ist das Engagement auch ohne jeglichen Technikeinsatz möglich.
Beispiel für Fördercode:
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Wie erfolgt die technische Abwicklung bei Online-Shops?
Nach Abschluss des Einkaufs wird in der Regel im Shop eine „Vielen-Dank-für-Ihre-Bestellung“-Seite angezeigt. Hier werden Bestellnummer, Artikel, Rechnungssumme usw. in die Datenbank der Shop-Software eingetragen. Eine genaue Anleitung gibt es als PDF zum Download.
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Wie erfolgt die technische Abwicklung bei Shop / Dienstleister vor Ort?
Als erstes muss die Einrichtungs-Nr. bestimmt werden. Dies kann durch Scan eines vorgezeigten QR-Codes, direkte Eingabe in das Feld oder über die Einrichtungssuche erfolgen. Bei der Einrichtungssuche werden Einrichtungen im direkten Umfeld des Shops bereits angezeigt. Darüber hinaus kann nach Name, Postleitzahl und Ort gesucht werden. Die Nutzer-Nr. kann leer bleiben. Die Spende wird dann keinem Nutzer sondern nur der Einrichtung zugeordnet.
Anschließend wird die Kaufsumme eingegeben. Der Spendenbetrag wird automatisch durch den hinterlegten Prozentwert berechnet, kann aber auch händisch im Eingabefeld korrigiert werden. Wurde ein Fixbetrag pro Einkauf hinterlegt, wird die Kaufsumme nicht abgefragt und es erscheint nur der hinterlegte Spendenbetrag pro Einkauf.
Optional kann eine Beleg-Nr. dem Datensatz hinzugefügt werden. Diese kann bei-spielsweise vom Kassenbon gescannt werden, wenn dort ein Strich- oder QR-Code mit aufgedruckt wird. Kassen-Scanner funktionieren in der Regel ebenfalls. Hierzu den Cursor in das Beleg-Nr.-Feld bringen und scannen. Auch die händische Eingabe ist möglich. Die zusätzliche Übermittlung einer Beleg-Nr. dient in der statistischen Aufstellung der Einzelspenden der eigenen Kontrolle.Ist alles korrekt, wird mit Klick / Touch auf den grünen Spendenbutton, der zur Kontrolle nochmals die Spendenhöhe enthält, die Spende verbucht. Ausführlich haben wir den Vorgang nochmal in einer PDF-Anleitung zusammengefasst.
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Wie kann man als Shop / Dienstleister mitmachen?
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Fragen zur Eigenfinanzierung, veröffentlichte Jahresabschlüsse
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Wie finanzieren wir uns?
Uns entstehen Kosten durch den Betrieb und die Weiterentwicklung der Internetseite, der Verwaltung der Partner-Shops, Ansprechpartner, Nutzer und die mit der Verteilung der Zuwendungen an die Einrichtungen unmittelbar zusammenhängende Buchführung. Um diese Kosten zu decken, werden die durch Einkäufe der Nutzer ausgelösten Spenden aufgeteilt. 90% erhält die gewählte Einrichtung und 10% gehen an uns.
Direkte Spenden und die Gutschriften aus Charity-SMSen werden zu 100% an die gewählte Einrichtung / Projektgruppe weitergeleitet. Die durch diese Angebote entstehenden Kosten werden durch Direktspenden an uns, Spenden aus Rückvergütungen durch Einkäufe von Nutzern, die uns unterstützen möchten, Spenden aus Rückvergütungen von Buchkäufen, die nicht weitergegeben werden dürfen, und Zusatzrückvergütungen der Partner-Shops, die keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden können und beispielsweise nach Ablauf eines Quartals zusätzlich in einer Summe überwiesen werden, gedeckt.
Sollte insgesamt mehr Geld als 10% des Gesamtspendenaufkommens eines Spendenjahres bei uns zur Verfügung stehen, wird dieser Betrag an gemeinnützige Einrichtungen gespendet oder fließt in Aktionen zur Erhöhung des Spendenvolumens der Einrichtungen. Hier haben wir beispielsweise schon mehrere Fundraising-Contests und Aktionen, bei denen Charity-SMSen und direkte Spenden erhöht wurden, durchgeführt. Bislang wurden hierfür bereits zehntausende Euro aufgewendet. -
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse und Freistellungsbescheide
Transparenz ist eines unserer wichtigsten Ziele. Alle Fakten sind jedem jederzeit zugänglich. Wir veröffentlichen die kompletten Jahresabschlüsse, sobald diese fertig gestellt wurden. Zusammen mit dem Jahresabschluss wird auch der zugegangene Freistellungsbescheid veröffentlicht, sobald dieser vorliegt.
Jahresabschlüsse und Freistellungsbescheide:
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
Jahresabschluss 2010
Jahresabschluss 2009
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Wie finanzieren wir uns?
Danke für 7.971.099,18 € gesammelte Spenden.