Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bildungsspender | WeCanHelp
(Stand: 15.04.2026)

Vorbemerkungen

(1) Bildungsspender | WeCanHelp - im Folgenden: BSWCH - betreibt die Webseiten www.Bildungsspender.de und www.WeCanHelp.de. Hierbei handelt es sich um ein internetbasiertes System zur Beschaffung von Mitteln für den gemeinnützigen Sektor.

(2) Mit der Anmeldung auf Websites und der App von BSWCH oder bei einer sonstigen Nutzung dieser Angebote werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.

(3) Die Mittelbeschaffung erfolgt über zwei Säulen, den sog. Charity-Kauf (§ 3) und die Direktspende (§ 4).

(4) BSWCH verpflichtet sich, 90 % der durch Einkäufe und Buchungen erlösten Gutschriften (Charity-Kauf) an die vom Nutzer gewählte Einrichtung weiterzuleiten, sofern dies rechtlich und technisch möglich ist und die Einrichtung ihre Gemeinnützigkeit nachgewiesen hat.

(5) Eventuell zur Verfügung stehende Gelder des allgemeine Fördertopfs werden verwendet, um den gemeinnützigen Sektor zu stärken. Diese „adressatenfrei“ zur Verfügung stehenden Gelder werden als Zuwendungen zur Stärkung der zeitnah zu verwendenden Mittel einer Körperschaft oder zur Erhöhung des Vermögensstocks von Stiftungen (Zustiftungen) eingesetzt. BSWCH steht dabei gegenüber den Kunden und den geförderten Einrichtungen in der Verantwortung, den Charakter der Zuwendungen festzulegen, etwa die ausdrückliche Erklärung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO abzugeben, dass die Zuwendungen zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. So können in diesem Rahmen Mittel für Matching-Funds, für Fundraising-Contests oder für das Grundstockvermögen von Stiftungen verwendet werden, die die gemeinnützige Landschaft nachhaltig zu stärken versprechen. Dieser Mitteleinsatz dient der strategischen Zielsetzung, die gemeinnützige Infrastruktur im gemeinnützigen Sektor auszubauen, Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen und die Wahrnehmung von BSWCH in der Öffentlichkeit zu stärken.
 

§ 1 Gültigkeit

(1) Für die Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen BSWCH und den Einkäufern, Ansprechpartnern von Einrichtungen und Projektgruppen, Shop-Betreibern, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern, Spendenempfängern bzw. sonstigen Nutzern - im Folgenden: Nutzer - gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung abweichender AGB von Nutzern wird hiermit ausgeschlossen, einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.

(2) Die AGB können von BSWCH ohne eine Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Die BSWCH bekannten Nutzer werden über die geänderten Bedingungen unter Einhaltung der Textform durch E-Mail zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Die Frist wird durch die Absendung der E-Mail durch BSWCH in Lauf gesetzt. Im Rahmen dieser Information weist BSWCH die Nutzer auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hin. Widerspricht der Nutzer innerhalb der zwei Wochen nach Empfang der Information den Änderungen nicht, gelten die neuen Bedingungen als angenommen; widerspricht der Nutzer, endet das Nutzungsverhältnis.
 

§ 2 Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Nutzungsvertrag ist geschlossen, sobald sich der Nutzer erfolgreich auf den Websites oder in der App von  BSWCH angemeldet hat. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Der Nutzungsvertrag kann von BSWCH und Nutzer jederzeit ohne Berücksichtigung einer Frist beendet werden. Eine Beendigungsmöglichkeit befindet sich im Nutzeraccount.
 

§ 3 Leistungsbeschreibung Charity-Kauf

(1) Zur Ermöglichung eines Charity-Kaufs vermittelt BSWCH den Kontakt zwischen einem Unternehmen als Kooperationspartner - im Folgenden: Firmenkooperationspartner -, das bereit ist, für die Vermittlung von Einkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine Rückvergütung zu zahlen, und dem Kunden des Firmenkooperationspartners - im Folgenden: Einkäufer.

(2) Von der erhaltenen Rückvergütung erhält BSWCH 10 % zur Deckung eigener Kosten. Die Verwendung der restlichen 90 % erfolgt auf Vorschlag des Einkäufers. BSWCH ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Einkäufers nachzukommen.
Der Einkäufer wählt für seinen Zuwendungswunsch bereits vor der Weiterleitung zu einem Firmenkooperationspartner eine steuerbegünstigte Einrichtung (Schule, Kita, Förderverein etc.) aus, die auf den Webseiten und Apps von BSWCH gelistet ist - im Folgenden: Spendenempfänger. Alternativ kann sich der Einkäufer entscheiden, den allgemeinen Fördertopf zu unterstützen, über dessen Verwendung BSWCH nach seinen strategischen Zielsetzungen entscheidet. Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Für den Fall, dass der ausgewählte Firmenkooperationspartner die Rückvergütung nicht auszahlt, sind weder der Einkäufer noch die gewählte Einrichtung berechtigt, eine Auszahlung der Mittel in entsprechender Höhe zu verlangen.

(3) Die Höhe der Vergütung der einzelnen Partner-Shops wird in der Regel bei Aufruf der Detailinformationen angezeigt, sofern die Shops dies nicht untersagen oder die Daten nicht zur Verfügung stehen. Die veröffentlichten Angaben stellen lediglich eine Orientierung dar und werden nicht garantiert. Bei prozentualen Angaben ist die Berechnungsgrundlage der Warenkorbwert ohne Umsatzsteuer und Versandkosten, da die Umsatzsteuer von BSWCH an das Finanzamt abgeführt werden muss. BSWCH geht davon aus, dass die Zahlung des Betrages als Spende, der nach Abführung der Umsatzsteuer und Einbehalt des eigenen Anteils (siehe § 3 Abs. 2) an die Einrichtungen verbleibt, für BSWCH steuerneutral ist. Falls das Finanzamt Ertragssteuern verlangen sollte, wird BSWCH zukünftig die Spendenhöhe verändern müssen.
 

§ 4 Leistungsbeschreibung Direktspende

Die Abwicklung direkter Spenden erfolgt über die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp, deren AGB und Datenschutzerklärung bei direkten Spenden ebenfalls gelten. Die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp nimmt Direktspenden über elektronische Medien entgegen. Für die Spender bedeuten die Direktspenden Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, die gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG mit den dort jeweils geregelten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dazu bietet BSWCH einen Online-Spendendienst an und stellt ein Online-Direktspendenformular zur Verfügung. Dieses Formular kann von Spendern genutzt werden, um Zuwendungen an eine auf den Websites und Apps von BSWCH gelistete Einrichtung vorzusehen.


§ 5 Abwicklung und Kosten

(1) Ansprechpartner ist, wer sich stellvertretend für eine Einrichtung / Projektgruppe bei BSWCH registriert. Jeder Ansprechpartner kann die Listung einer Einrichtung / Projektgruppe initiieren. In diesem Fall wird eine neue URL nach dem Muster www.bildungsspender.de/einrichtungsname bzw. www.wecanhelp.de/einrichtungsname für die individuelle Nutzung eingerichtet. Der Ansprechpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bankverbindung des Spendenempfängers hinterlegt und regelmäßig ein aktueller Nachweis über die Steuerbegünstigung (z.B. Freistellungs- oder Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) möglich ist. Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Universitäten, (Förder-)Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts infrage, die nach ihrer Satzung und in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sind und den Bestimmungen entsprechen, die die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten. Zuwendungen an natürliche Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen.

(2) Die Anmeldung auf den Websites und Apps von BSWCH und die Nutzung der Angebote sind unentgeltlich. BSWCH verpflichtet sich, 90% der tatsächlich von Shops, Dienstleistern  und anderen Firmenkooperationspartnern erhaltenen Rückvergütungen, die Nutzer als Zuwendung für eine bestimmte Einrichtung vorgesehen haben, zu spenden. Ausgenommen hiervon sind Rückvergütungen, die Nutzer regelmäßig direkt BSWCH zuweisen, da die Auswahl eines anderen Einrichtung technisch, vertraglich oder rechtlich nicht möglich ist. Diese Gelder verwendet BSWCH zur Deckung eigener Kosten.

(3) BSWCH und die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp sammeln alle Gelder, die aus Charity-Käufen, Direktspenden und evt. anderen Kanälen zufließen. Diese werden von der Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp bis zu zwölf Mal im Kalenderjahr steuerbegünstigten Einrichtungen zugewendet, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die einzelne Einrichtung erhält eine Überweisung, sobald ein Zuwendungsbetrag von mindestens 200 Euro zur Verwendung bereit steht, mindestens jedoch einmal jährlich im vierten Quartal ab einem Schweillenwert von zehn Euro. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Nachweises der Einrichtung über ihren steuerbegünstigten Status. Die Einrichtung, der die Zuwendungen zufließen, entscheidet über die Verwendung der ihr zugeflossenen Mittel. Die Überweisung erfolgt durch die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp.

(4) Die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp sichert zu, dass 100 % der Direktspenden an die Spendenempfänger gespendet werden. Ausgenommen hiervon sind Gebühren, die der Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. Gebühren der Zahlungsdienstleister für z.B. Spenden per Kreditkarte, PayPal, Rücklastschriftgebühren usw.). Die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp berechnet hierfür keine eigenen Gebühren.


§ 6 Haftung

(1) BSWCH bemüht sich, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb der Websites und Apps von BSWCH sicherzustellen. BSWCH garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Internetportals. BSWCH haftet auch nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, die durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten bedingt sind und zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Websites und Apps von BSWCH führen.

(2) BSWCH haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der durch die von den Ansprechpartnern eingestellten Angaben und Bildern. BSWCH übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch dieser Informationen.

(3) BSWCH haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer durch Dritte, z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank. BSWCH haftet auch nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen durch Dritte, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.

(4) BSWCH haftet nicht für die von Spendenempfängern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen diese Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht etc.) oder gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen.

(5) BSWCH leistet keine Gewähr und haftet nicht für die durch die Shops und Dienstleister angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Shops sowie anderen Dienstleistern.

(6) BSWCH haftet nicht für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung der Website und Apps von BSWCH ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von BSWCH oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

(7) BSWCH ist jederzeit dazu berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche die Websites und Apps mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten der Nutzer im gesetzlichen Rahmen zu löschen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich.

(8) Von BSWCH verlinkte Internetseiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen geprüft. BSWCH hat jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte von verlinkten Seiten. Insbesondere ist BSWCH eine andauernde inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sollten BSWCH rechtswidrige Inhalte auf verlinkten fremden Seiten bekannt werden, werden diese Links unverzüglich entfernt.

(9) BSWCH ermöglicht die Nutzung der Fundraising-Plattform mit den bei BSWCH.de gelisteten Partner-Shop-Angeboten. BSWCH kann nur tatsächlich erhaltene Rückvergütungen zuweisen. Es besteht kein Recht auf Weiterleitung der von den Partner-Shops geleisteten und ggf. nicht geleisteten Beträgen.

(10) BSWCH informiert den Ansprechpartner, die sich stellvertretend für eine Einrichtung bei BSWCH registriert hat, bei Zustimmung von E-Mail-Zusendungen über eine erfolgte Überweisungen. Die Überweisung erfolgt mindestens jährlich ab einem Sockelbetrag von zehn Euro im vierten Quartal eines jeden Jahres, sofern der Ansprechpartner eine Kontoverbindung hinterlegt hat und die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers in Übereinstimmung mit den steuerbegünstigten Zielen der Stiftung Bildungsspender nachgewiesen wurde. Ein Anspruch auf die Einhaltung des Termins besteht nicht.

(11) Ist BSWCH nach vollzogener Überweisung zur Rückzahlung von Rückvergütungen an Shops oder die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp zu Rückzahlung von Spenden verpflichtet, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und rückabgewickelt wird, ist die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp berechtigt, den Rückzahlungsbetrag vom ursprünglich begünstigten Überweisungsempfänger zurückzufordern. Der Überweisungsempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag  zurückzuerstatten.

(12) BSWCH haftet nicht für entgangene Rückvergütungen, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab, die sich auf Produkte oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Firmenkooperationspartners beziehen.

(13) Im Übrigen haftet BSWCH nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Umfang vorhersehbarer und vertragstypischer Schäden.


§ 7 Verantwortlichkeit der Nutzer

(1) Der Ansprechpartner ist verantwortlich für den Inhalt seiner Anmeldung und für Informationen, die er bereitstellt. Er versichert, dass die von ihm eingestellten Daten der Wahrheit entsprechen. Bei Ansprechpartnern von Einrichtungen ist sicherzustellen, dass es sich beim Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Körperschaft handelt, die die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp verfolgt und die hinterlegten Kontodaten zum Spendenempfänger gehören. Die Angabe von privaten Kontoverbindungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Ansprechpartner für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Benutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln.

(2) Darüber hinaus hat der Ansprechpartner dafür Sorge zu tragen, dass die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers nachgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Überweisung gesammelter Gelder. Wegen der eigenen Steuerbegünstigung ist die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp verpflichtet, Spenden zeitnah zu verwenden. Daher kann bei fehlendem Nachweis das Spendenguthaben nicht länger als 2 Jahre nach Zufluss bei BSWCH oder der Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp verbleiben. Liegt nach dieser Frist kein gültiger Nachweis über die Steuerbegünstigung vor, gilt dies als Verzicht der gelisteten Einrichtung auf die Überweisung des Spendenguthabens; Erlöse aus Charity-Käufen fallen dann an BSWCH, Spenden an die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp, die diese dann für gemeinnützige Zwecke verwendet.

(3) Nutzer der Websites und Apps von BSWCH dürfen keine Anstrengungen unternehmen, die Website zu manipulieren, zu schädigen oder missbräuchlich Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen. Sie sind bei entsprechendem vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handeln gegenüber BSWCH zum Ersatz daraus entstehender Schäden verpflichtet.

(4) BSWCH untersagt, ihre Websites und Apps mit anderen Internet-Seiten zu verlinken, die rechtswidrige und / oder jugendgefährdende Inhalte beinhalten.


§ 8 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB

(1) BSWCH behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB, diesen Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen. BSWCH behält sich in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, zivil- und / oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Schadenersatz geltend zu machen und / oder Strafanzeige zu erstatten.

(2) BSWCH erlangt einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Nutzer für diejenigen materiellen oder immateriellen Schäden einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die ihr dadurch entstehen, dass

  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind,
  • Nutzer ihren Mitteilungspflichten nicht nachgekommen sind,
  • durch die mitgeteilten und auf den Websites und Apps von BSWCH eingestellten Angaben Rechte Dritter verletzt werden,
  • die Undurchführbarkeit bzw. das Misslingen einer Sammelaktion dem Nutzer bekannt war, ohne dass grobe Fahrlässigkeit bekannt sein musste oder von diesem bewusst herbeigeführt wurde, oder
  • der Nutzer allein oder im Zusammenwirken mit Dritten zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten oder zur Schädigung von BSWCH handelt bzw. zusammenwirkt.

(3) Nutzer haften im Umfang von § 8 Abs. 1 auch bei der Inanspruchnahme von BSWCH durch Dritte, die durch Verlinkungen hervorgerufen werden oder auf einem sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Websites und Apps von BSWCH durch Nutzer beruhen.

(4) Nutzer verpflichten sich, BSWCH von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die durch einen Missbrauch eines Services von BSWCH durch den Nutzer und den Verstoß gegen diese AGB entstehen könnten.


§ 9 Datenschutz

BSWCH versichert, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zu eigenen Zwecken einzusetzen. Der Datenverkehr bei der Registrierung und Pflege der Daten durch die Nutzer ist verschlüsselt, um ihn gegen nicht autorisierte Personen zu schützen. BSWCH versichert, personenbezogene Daten nicht weiterzugeben. Darüber hinaus gilt die ausführliche Datenschutzerklärung.


§ 10 Einbeziehung Dritter

BSWCH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB und Datenschutzerklärungen dieser Dienstleister, soweit sie nicht den AGB von BSWCH widersprechen.


§ 11 Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der AGB in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem gewollten inhaltlichen Gehalt am Nächsten kommt.


§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

AGB ab 15.04.2026
Bildungsspender

Bildungsspender gehört zu den erfolgreichsten Charity-Kauf-Plattformen in Deutschland. Das Prinzip: Ohne Mehrkosten beim Shoppen helfen. Du startest deine Einkäufe bei 33.782 Shops bei uns, kaufst wie gewohnt ein und wählst eine von 13.874 Einrichtungen oder Projektgruppen aus, die finanziell mit Hilfe des Geldes der Shops unterstützt wird. Auch mit Nutzung unserer WeCanHelp Mastercard und direkten Spenden ist eine Unterstützung möglich. 14,68 Mio. € wurden bereits gesammelt.