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Wie kann ich eine Nachbuchungsanfrage für einen nicht erfassten Einkauf stellen?

Konnte ein Einkauf nicht erfasst werden, liegt dies in der Regel an Geräte- und Browsereinstellungen, die während der Weiterleitung von unserer Website zum Partner-Shop die Speicherung notwendiger Informationen unterdrücken. Empfohle FAQ hierzu: Wie muss ich einkaufen, damit mein Einkauf erfasst wird?

Eine Reklamation / Nachbuchungsanfrage können ausschließlich registrierte Nutzer einleiten. Voraussetzungen hierfür sind:
- der Einkauf liegt mindestens fünf Tage aber nicht länger als fünf Wochen zurück,
- der Anfragende muss am Einkaufstag eingeloggt über unsere Website zum Shop gelangt sein,
- der Anfragende muss bestätigen, dass er nach dem Klick zum Shop auf unserer Website außer die Shopseite keine andere Website (insbesondere Suchmaschinen, Preisvergleiche, Gutscheinseiten) aufgesucht hat.

Wir sammeln Nachbuchungsanfragen aller Nutzer und leiten diese zweimal im Monat weiter. Diese werden den Partner-Shops zur Prüfung eingebucht und erscheinen oftmals erst dann in der Statistik, wenn die Prüfung abgeschlossen und die Gutschrift bestätigt wurde. Dies kann unter Umständenden mehrere Wochen, teils leider sogar Monate dauern. Wurde eine Nachbuchungsanfrage vom Partner-Shop abgelehnt, erscheint diese in der Regel nicht in der Statistik und wir können darüber hinaus nichts weiter tun. Eine nochmalige Anfrage ist nicht zulässig.

Viele Partner-Shops nehmen an dem Nachbuchungsanfragesystem teil. Ist der Shop in der angezeigten Liste nicht enthalten, ist eine Reklamation nicht möglich.
 
Zur Nachbuchungsanfrage

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