Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee e.V.

Unser Projekt: Gutachten Amphibien gegen Großdeponie Herzfelde

Wir befürchten, dass inmitten herrlicher Natur, zwischen Landschafts- und Naturschutzgebieten und herrlichen Seen, im nächsten Jahr das LfU eine 5 Mio. m3 fassende, bis zu 40 m hohe DK0-Deponie über dem Gelände der Tongruben Herzfelde genehmigen könnte.

Wir wollen einen eigenen Gutachter am Rand des bereits eingezäunten Geländes beauftragen, hier vermutete, streng geschützte Amphibien nachzuweisen.

Im UVP-Bericht des "GfBU" für das angrenzende CEMEX-Zementwerk fanden wir eine u.E. verzerrte, herabwürdigende Zusammenfassung der Bewertung der Schutzgüter unserer Heimat. Im Radius von nur 1 km - und trotz Auslassung des eingezäunten Tonloch-Geländes - wurden von 15 im Land Brandenburg vorkommenden Amphibienarten bereits 10 nachgewiesen, das entspricht 2/3 aller im Land vorkommenden Arten, 8 davon sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besonders geschützt.

Auch sehr viele andere geschützte Arten wie Fischotter, Fledermäuse, Eisvogel, Fischadler, Heidelerche, Kranich, Mittelspecht, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht und Wanderfalke und der extrem seltene Schmetterling "Großer Feuerfalter" wurde vor ca. 10 Jahren in diesem Umfeld nachgewiesen.

Trotzdem schreibt das "GfBU" zur Biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet: "Im Untersuchungsgebiet überwiegen Siedlungs-, Gewerbe-, und Industrieflächen mit einer geringen Artenvielfalt." Ist die ehemals große Artenvielfalt tatsächlich verschwunden?

Unsere Einrichtung

Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee e.V., Friedrichstraße 33, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Hennickendorf
Bitte ein Lesezeichen setzen auf: www.bildungsspender.de/bi-glas
Kennung: 415378002
Kontoinhaber: Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee e. V.
IBAN: DE19170540400020027176

Die Bürgerinitiative „Gesund Leben am Stienitzsee e.V." (BI GLAS) erhielt am 29. November 2017 die staatliche Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) gemäß § 3 UmwRG. Der Verein erhielt damit die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung.

Als gemeinnütziger Verein fördert die Bürgerinitiative vorwiegend Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich insbesondere für die Verbesserung von Lärmschutz und Luftgüte einsetzt.

Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung des Gesundheitsschutzes, des Naturschutzes, des Umweltschutzes sowie der Wissenschaft und Forschung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

Der Satzungszweck wird in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden verwirklicht durch die Sammlung und Auswertung von Emissions- und Immissionsdaten und die Verbreitung von erhobenen wissenschaftlichen Fachinformationen durch die eigene Öffentlichkeitsarbeit und die öffentliche Diskussion mit Verantwortlichen aus Politik, Behörden, Industrie- und Gewerbevertretern, Medienvertretern und Bürgern mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits-, Lärm-, Natur- und Umweltschutzes anzuregen und auf eine Verringerung der Emissionen von Industrie, Gewerbe und Straßenverkehr hinzuwirken.

Projekt

118,87 €

Alle Eingänge seit dem 01.02.2019. Der Projekt-Spendenstand kann wieder fallen, wenn vorgemerkte Gutschriften storniert, reduziert oder Spenden nicht eingelöst werden.

Gesamt

118,87 €

Alle Eingänge seit Beginn der Listung. Der Gesamt-Spendenstand kann wieder fallen, wenn vorgemerkte Gutschriften storniert, reduziert oder Spenden nicht eingelöst werden.

Vorgemerkt

0 €

Eine Spendenüberweisung ist derzeit nicht möglich, da der Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vorliegt oder abgelaufen ist. Mehr Infos

Überwiesen

118,87 €

Datum Betrag
16.11.2022 6,78
15.11.2021 13,30
16.11.2020 26,73
14.11.2019 72,06

Spendenprojekt von Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee e.V.
Bildungsspender

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